Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Das Steinberg Immobilien- und Betriebs GmbH
Sonnenburgstraße 4
6020 Innsbruck
Teil A - Allgemeine Bestimmungen (für B2B und B2C)
1. Geltungsbereich, Begriffe, Grundpositionierung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Eventlocation „Das Steinberg“ einschließlich aller Nebenleistungen (insbesondere Übernachtungen/Zimmer, Außenflächen, Infrastruktur, Seminar- und Multimediatechnik, Park- und Zufahrtsflächen).
Das Steinberg ist eine Eventlocation mit Übernachtungsmöglichkeit und keine klassische Individualhotellerie.
„Mieter/Veranstalter“ ist die Person/Organisation, die den Vertrag abschließt und als Veranstalter im rechtlichen Sinn auftritt (bei Privatfeiern grundsätzlich die Privatperson). Der Veranstalter trägt die Verantwortung für seine Gäste und beauftragten Dienstleister.
Unternehmer (B2B) ist, wer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt. Verbraucher (B2C) ist, wer nicht Unternehmer ist.
2. Vertragsabschluss, Rangfolge, Abweichende Bedingungen
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme/Bestätigung durch Das Steinberg und durch Unterzeichnung bzw. eindeutig schriftliche Zustimmung des Kunden zustande.
Bestandteile des Vertrages sind (in dieser Rangfolge):
- Angebot
- Veranstaltungsvereinbarung
- diese AGB
- Hausordnung
Die Hausordnung ist integraler Vertragsbestandteil.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Das Steinberg diese im Angebot ausdrücklich schriftlich anerkennt.
3. Veranstaltungspauschale
Die jeweilige Veranstaltungspauschale wird im Angebot/Vertrag festgelegt. Der Betrag versteht sich als Gesamtpreis für den vereinbarten Zeitraum und Leistungsumfang. Angebote werden individuell je nach Saison und Buchungslage gestaltet. Die Ortstaxe in der jeweils gültigen Höhe wird nach tatsächlicher Nächtigungsanzahl verrechnet.
Anpassung bei Energiepreissteigerung: Sollte es im Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Veranstaltungsbeginn zu einer deutlichen Steigerung der Energiepreise (Strom, Gas, Heizung) kommen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Veranstaltungspauschale anteilig anzupassen. Maßgeblich ist ausschließlich der Mehrpreis für Energie im Vergleich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung kalkulierten Energiemenge. Eine Anpassung wird dem Auftraggeber schriftlich mit Nachweis der Kostensteigerung mitgeteilt. Die Erhöhung ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe fällig.
4. Leistungsumfang, Abgrenzung Host-System
- Das Steinberg stellt die vereinbarten Flächen und die im Vertrag definierten Leistungen als Eventlocation zur Verfügung.
- Ein Host-System kann als Ansprechpartner für Haus/Technik/Notfälle vereinbart werden. Der Host ersetzt kein Eventmanagement, keine Serviceleistung und keine Veranstaltungsleitung.
- Eine 24h-Besetzung ist nicht geschuldet; Nachtpräsenz nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
5. Kapazitäten
- Maximale Gästeanzahl im Innenbereich: 100 Personen (sofern behördlich bzw. brandschutztechnisch nichts anderes vorgegeben ist).
- Maximale Bettenkapazität: 64 Betten (gemäß aktueller Hausstruktur).
- Die Anzahl der übernachtenden Personen ist ausschließlich nach der maximalen Bettenkapazität pro Zimmer zulässig.
6. Wetter, Außenflächen und Entscheidungsbefugnis (lndoor/Outdoor)
Eine Garantie für die Nutzung von Außenflächen besteht nicht. Außenflächen (Rasen, Terrassen, Teich, Beachbereich etc.) können aus Sicherheits-, Haftungs-, Witterungs- oder Rasenschutzgründen eingeschränkt oder gesperrt werden.
Die Planungsentscheidung, ob Programmpunkte (z. B. Zeremonie, Agape, Dinner, Aktivitäten) grundsätzlich für außen oder innen vorgesehen sind, erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
Die verbindliche Entscheidung über die tatsächliche Durchführung im Außen- oder Innenbereich erfolgt spätestens drei Tage vor dem Event.
Bei witterungsbedingten Unsicherheiten oder zur Vermeidung von Schäden liegt die Letztentscheidung bei Das Steinberg. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mobiliar oder Inventar von Das Steinberg im Außenbereich eingesetzt werden soll. Ein Anspruch auf Outdoor-Durchführung besteht nicht.
7. Ruhezeiten, Musik, AKM
- Außenruhe: ab 22:00 Uhr ist im Außenbereich die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten.
- AKM-Anmeldung und Gebühren obliegen dem Veranstalter/Kunden.
8. Küche, Kühlräume, Lager (Betriebsanlagengenehmigung, Zutritt)
Die betriebsanlagengenehmigte Gastroküche einschließlich Kühlräumen und Tiefkühlhaus ist ausschließlich für Steinberg-Personal sowie vorab geprüfte und beauftragte Caterer/Servicepersonen zugänglich. Gäste, Brautpaare oder sonstige Dienstleister dürfen diese Bereiche nicht betreten – auch nicht zu Lager- oder Kühlzwecken.
Kühlräume sind funktional getrennt (Das Steinberg/Caterer/Kunde). Eine Vermischung von Lebensmitteln ist ausgeschlossen.
Vom Kunden mitgebrachte Lebensmittel und Getränke können auf Anfrage in den Kühleinrichtungen von Das Steinberg gelagert werden. Sie müssen gekennzeichnet und räumlich getrennt von Betriebsbeständen aufbewahrt werden.
Der Zugang erfolgt ausschließlich über den dafür vorgesehenen direkten Eingang. Das Betreten der Gastroküche ist Gästen und externen Dienstleistern nicht gestattet. Ein Durchgang durch die Gastroküche zu Lagerflächen ist nicht erlaubt.
Die Lagerung erfolgt auf eigene Verantwortung des Veranstalters. Das Steinberg übernimmt keine Haftung für Qualität, Unversehrtheit oder Kühlkettenunterbrechungen vor der Übergabe.
Schnittblumen und Pflanzen dürfen aus hygienerechtlichen Gründen nicht in Lebensmittelkühlräumen gelagert werden.
9. Bar, Getränke, Kaffeemaschine
- Barista-Kaffeemaschine darf nicht eigenständig bedient oder gereinigt werden; Reinigung/Wartung ausschließlich durch Das Steinberg.
- Nachfüllen aus internen Lagern durch Gäste ist untersagt; Zugang zu Lagern nur in Begleitung eines Hosts bzw. nach ausdrücklicher Freigabe.
- Bieranlage: ausschließlicher Anschluss von genormten Fässern mit Korbanschluss
10. Erholungs- und Aktivbereiche
- Die Nutzung von Pool, Naturteich, Sauna und Dampfbad erfolgt auf eigene Gefahr; eine Aufsichtspflicht durch Das Steinberg besteht nicht.
- Pool/Naturteich: Nutzung bis 21:00 Uhr. Im Pool- und Teichbereich gilt striktes Glasverbot. Alternativ stehen spezielle Outdoor-Becher zur Verfügung. Das Sitzen in Überlaufbecken ist untersagt, auch für Kinder.
- Sauna/Dampfbad: Nutzung bis 22:00 Uhr. Ein- und Ausschalten erfolgt ausschließlich durch Steinberg-Personal.
- Fitnessraum: Nutzung bis 21:00 Uhr.
- Beachvolleyballplatz: Nutzbar; im Sandbereich gilt absolutes Glasverbot (Outdoor-Becher verwenden).
- Pavillon/Kiosk steht Veranstaltern und Gästen zur freien Nutzung zur Verfügung, einschließlich der Zubereitung von Speisen und Getränken. Es handelt sich nicht um eine betriebsanlagengenehmigungspflichtige Gastroküche. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Steinberg übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen. Eine ordnungsgemäße Reinigung nach der Nutzung wird erwartet.
- Tischtennis- und Tischfußballtisch stehen den Gästen zur Nutzung zur Verfügung. Eine Umplatzierung ist nur nach Absprache mit Das Steinberg gestattet. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln. Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen – insbesondere Beschädigungen von Ausstattungsgegenständen – werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Das Steinberg übernimmt keine Haftung für Verletzungen durch unsachgemäße Nutzung.
11. Grillen/Barbecue
- Grillen nur mit von Das Steinberg bereitgestelltem oder genehmigtem Grill.
- Nur im Außenbereich unter Einhaltung der Brandschutz- und Sicherheitsauflagen.
- Bei ungünstiger Witterung kann Grillen untersagt werden; kein Anspruch auf Ersatzflächen.
- Die Gastroküche darf bei Schlechtwetter nicht als Ausweichlösung betreten oder genutzt werden. Alternativ kann die Küche im Kiosk/Pavillon genutzt werden.
12. Externe Dienstleister, Foodtrucks, Sondernutzungen, Strom/Sonderlasten
Externe Dienstleister (insbesondere Foodtrucks, Sondertechnik, Zelte und Sonderkonstruktionen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Das Steinberg. Üblicher Stromverbrauch ist inkludiert. Sonderverbrauch (z. B. Starkstrom oder Zusatztechnik) ist vorab anzumelden und freizugeben. Nicht genehmigte Anschlüsse oder Überlastungen sind untersagt.
13. Dekoration, Feuer, Nebelmaschinen, Brandschutzanlagen
- Kerzen/offene Flammen im Innenbereich nur nach Freigabe und ausschließlich mit genehmigten Windlichtern.
- Sternspritzer/Wunderkerzen sind nicht gestattet.
- Feuerwerk/Lagerfeuer/Feuerschalen: Das Entzünden von offenem Feuer bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Das Steinberg sowie der Einhaltung aller behördlichen Auflagen. Das Steinberg behält sich vor, entsprechende Anfragen abzulehnen.
- Kein Konfetti, auch kein Papierkonfetti, keine Farbbomben; Farbfackeln nur nach Freigabe.
- Im Außenbereich nur natürliche Materialien, zum Beispiel Blüten, Blätter oder Seifenblasen.
- Dekorationen im Pool/Naturteich nur nach ausdrücklicher Genehmigung.
- Nebelmaschinen, Hazer und ähnliche Effekte sind verboten.
- Heizkanonen/Heizpilze sind nur nach Genehmigung und Prüfung durch Das Steinberg möglich. Diese benötigen außerdem das CE-Kennzeichen.
- Abschaltung oder Manipulation von Brandmelde- und Rauchmeldeanlagen ist untersagt.
14. Technik, Multimedia, Beamer, Leinwände
- Multimedia-, Beamer-, Leinwand- sowie Seminartechnik in Seminarraum und Lobby nur nach Einweisung und Freigabe.
- Keine eigenmächtigen Umstellungen, Anschlüsse, Konfigurationen oder Reinigungen.
- Schäden und Ausfallzeiten durch Fehlbedienung werden dem Veranstalter verrechnet.
- Für die unterbrechungsfreie Funktionstüchtigkeit der bereitgestellten technischen Geräte wird keine Gewähr übernommen. Sämtliche Anlagen werden regelmäßig gewartet und in technisch einwandfreiem Zustand bereitgestellt. Dennoch können unvorhersehbare technische Defekte nicht gänzlich ausgeschlossen werden; eine Haftung für daraus resultierende Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.
15. Kamin
- Kaminbetrieb nur nach Freigabe durch Das Steinberg.
- Keine eigenmächtige Bedienung; Brandschutzvorgaben sind einzuhalten.
16. Foto-/Marketingnutzung
Das Steinberg ist berechtigt, Raum-, Detail- und Stimmungsbilder der Location für Marketingzwecke zu erstellen und zu nutzen. Identifizierbare Personen werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht.
17. Hausordnung, Notfälle, Sicherheitsmaßnahmen, Veranstaltungsabbruch
Die Hausordnung ist verpflichtend einzuhalten. Bei erheblichen Verstößen in den Bereichen Sicherheit, Brandschutz oder Technik ist Das Steinberg berechtigt, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bis hin zum Abbruch der Veranstaltung zu setzen. Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
18. Haftung, Fremdleistungen, Versicherungen (B2B)
Das Steinberg haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Fremdleistungen Dritter, beispielsweise Caterer, Technik oder Musik, übernimmt Das Steinberg keine Haftung. Der Kunde haftet für Schäden, Verunreinigungen und Mehrkosten, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
Das Steinberg empfiehlt den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Veranstaltungszeitraum. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, erheben wir eine Kaution in der Höhe von 2.500 Euro. Die Kaution begrenzt die Haftung des Veranstalters nicht. Darüber hinausgehende Schäden werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Kaution wird nach der Veranstaltung in voller Höhe zurückerstattet, sofern keine über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehenden Schäden entstanden sind und die Räumlichkeiten ordnungsgemäß übergeben wurden.
Bei außerordentlicher Verschmutzung der Räumlichkeiten, der Außenanlagen oder der Ausstattung, die über den normalen Reinigungsaufwand nach einer Veranstaltung hinausgeht, behält sich Das Steinberg vor, die anfallenden Mehrkosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von der geleisteten Kaution.
19. Eigentum & Entwendung
- Sämtliches Inventar, darunter Mobiliar, Geschirr, Gläser, Textilien inklusive Handtücher und Bademäntel, Dekorationen und Technik, ist Eigentum von Das Steinberg.
- Entwendete oder nicht retournierte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Kaufpreis zuzüglich zehn Prozent Bearbeitungs- und Abwicklungspauschale verrechnet; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)
20. Preise, Anzahlung, Fälligkeiten (B2B)
- 30 Prozent Anzahlung binnen 14 Tagen nach Angebotsannahme, nicht refundierbar.
- 50 Prozent Anzahlung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
- 20 Prozent Restzahlung binnen sieben Tagen nach Rechnungslegung
Bei Zahlungsverzug ist Das Steinberg berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und/oder vom Vertrag zurückzutreten; Verzugszinsen und Betreibungskosten bleiben vorbehalten.
Die Ortstaxe wird separat verrechnet.
21. Storno (B2B) – event-orientiert; Zimmer akzessorisch
Stornopauschalen bezogen auf den Gesamtpreis gemäß Vertrag:
- bis 12 Monate vor dem Event: 20 Prozent
- 12 bis 6 Monate vor dem Event: 50 Prozent
- 6 bis 3 Monate vor dem Event: 75 Prozent
- unter 3 Monate vor dem Event: 90 Prozent
Nichtanreise oder Ausfall einzelner Teilnehmer berechtigt nicht zu einer Reduktion.
Krankheit ist grundsätzlich kein Stornogrund. Ausnahmen gelten nur bei schwerer Erkrankung oder Todesfall ersten Grades nach Nachweisführung; eine individuelle Lösung ist möglich.
22. Gerichtsstand (B2B) und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für B2B ist Tirol, Innsbruck.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C/Privatfeiern)
23. Veranstalterrolle Privatperson
Bei Privatfeiern, zum Beispiel Hochzeit, Geburtstag oder Taufe, ist Vertragspartner und Veranstalter die Privatperson.
Der Veranstalter ist verantwortlich, dass Gäste und beauftragte Dienstleister, zum Beispiel Fotograf, Band oder DJ sowie Dekoration, die Hausordnung einhalten, und haftet für sämtliche Schäden und Mehrkosten, die durch Gäste oder Dienstleister verursacht werden.
24. Informationspflichten, Fernabsatz, Widerruf (FAGG) – Hinweis
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fernabsatzgesetz gilt für die Buchung von Veranstaltungen zu Freizeitzwecken kein 14-tägiges Rücktrittsrecht, da für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
25. Storno (B2C) – Transparenz und Nachweis
Stornopauschalen bezogen auf den Gesamtpreis gemäß Vertrag:
- bis 12 Monate vor dem Event: 20 Prozent
- 12 bis 6 Monate vor dem Event: 50 Prozent
- 6 bis 3 Monate vor dem Event: 75 Prozent
- unter 3 Monate vor dem Event: 90 Prozent
Dem Verbraucher bleibt – soweit gesetzlich erforderlich – der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; Das Steinberg kann einen höheren Schaden nachweisen.
26. Haftung (B2C) und Gerichtsstand
Haftungsregelungen gelten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
27. Zimmer/Übernachtung (B2C): Abrechnung
- Zimmer werden als Sammelrechnung an den Veranstalter verrechnet; keine Einzelabrechnungen.
- Ortstaxe wird separat verrechnet.
Stand Juni 2026